Terms & Conditions

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
    1. Geltungsbereich
      • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – gegenwärtige und zukünftige – geschäftliche Beziehungen zwischen Courtney Reynolds (nachfolgend auch „Trainer“) und dem Kunden (nachfolgend auch „Kunde“) („Trainer“ und „Kunde“ jeweils auch „Vertragspartei“, gemeinsam auch „Vertragsparteien“).
      • Zu den geschäftlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zählt der Abschluss eines Rechtsgeschäfts insbesondere über die nachfolgend angeführten Zielschuldverhältnisse: ein unentgeltliches Erstgespräch, ein entgeltlicher Konsultationstermin, eine oder mehrere entgeltliche Trainingseinheit(en), jeweils alternativ in einem Vertragsstudio des Trainers, im Freien, Wohnsitz des Kunden, in einer sonstigen Sportanlage oder sonstigen Räumlichkeiten, und ähnlichem.
      • Davon abweichende und / oder ergänzende Vereinbarungen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung oder ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Trainers.
      • Der Abschluss eines entgeltlichen Vertrages zwischen dem Trainer und dem Kunden erfolgt mit allseitiger Unterfertigung des Vertrages. Mit Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer weiteren gesonderten Erklärung bedarf.

    2. Vertragsgegenstand
      • Gegenstand eines Vertrages zwischen dem Trainer und dem Kunden können alternativ oder kumulativ folgende entgeltliche Leistungen sein:
    • Die Abhaltung eines Konsultationsgespräches, in welchem die persönlichen Daten erfasst, die Ziele des Kunden und die Inhalte der Trainingseinheit abgeklärt und abgestimmt werden, die Gesundheitsdaten des Kunden erfasst, sämtliche Angaben des Kunden über seine körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen aufgenommen werden und der Trainer die physische Konstitution des Kunden evaluiert und damit den Ausgangspunkt für die Zusammenarbeit legen kann.
    • Die Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen samt anschließender praktischer Umsetzung in einer oder mehrerer Trainingseinheit(en).
      • Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch den Trainer. Der Inhalt des Konzepts wird vom Trainer individuell für den Kunden unter Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Wünsche erstellt und gemeinsam in der Trainingseinheit umgesetzt.

    1. Honoraranspruch, Zahlungsart und Fälligkeit
      • Mit Abschluss des Vertrages über eine entgeltliche Leistung entsteht der Honoraranspruch des Trainers für die jeweilige(n) Leistung(en).
      • Eine unentgeltliche Vertragsauflösung („Stornierung“ oder „Kündigung“) der vereinbarten Leistung(en) ist grundsätzlich nicht möglich. Aus triftigen und wichtigen Gründen kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten jederzeit schriftlich aufgelöst werden.
      • Kommt zwischen dem Trainer und dem Kunden ein Vertrag über mehrere bzw verschiedene entgeltliche Leistungen zustande, entsteht der gesamte Honoraranspruch für sämtliche entgeltliche Leistungen mit Abschluss des Vertrages.
      • Das Honorar versteht sich in EURO und ist gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG steuerfrei.
      • Die Höhe des Honorars wird zum Vertragsabschlusszeitpunkt zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
      • Das Honorar ist mittels Überweisung auf das Bankkonto von Courtney Reynolds, Erste Bank, IBAN: AT67 2011 1848 5672 9202, lautend auf Courtney Matthew Reynolds, zu entrichten.

    Der Trainer kann dem Kunden jederzeit ein anderes Bankkonto mitteilen oder mit dem Kunden jederzeit eine andere Zahlungsart vereinbaren.

    • Das Honorar ist unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig und muss jedenfalls 24 Stunden vor der vereinbarten Leistung dem Bankkonto des Trainers gutgeschrieben sein bzw beim Trainer eingegangen sein.
    • Kommt ein Vertrag über mehrere bzw unterschiedliche Leistungen zustande, wird das Gesamthonorar ebenfalls unverzüglich nach Zugang der Rechnung fällig. Jedenfalls 24 Stunden vor der Erbringung der vereinbarten ersten Leistung muss das Gesamthonorar beim Trainer eingegangen sein bzw dem Bankkonto des Trainers gutgeschrieben sein.
    • Dem Trainer steht das Recht auf Leistungsverweigerung zu, wenn das vereinbarte und fällige Honorar nicht rechtzeitig beim Trainer eingegangen bzw seinem Bankkonto gutgeschrieben ist.
    • Entstehen dem Trainer für die Erbringung seiner Leistung zusätzliche Kosten (zB Fahrtkosten, Parkgebühren, usw.), steht ihm nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden ein Ersatz für diese Aufwendungen zu. Dieser Aufwandersatz ist zeitgleich mit dem Honorar fällig und gemeinsam mit dem Honorar zu bezahlen.
    • Entstehen aufgrund des Trainingskonzepts sowie der Vorgaben und / oder der Wünsche des Kunden betreffend des Orts, die Art und / oder den Umfang der Leistung (insb Trainingseinheit), Kosten für Tageskarten, Mitgliedsbeiträge, Platzgebühren oder ähnliches, sind diese Kosten alleine vom Kunden zu tragen und zu entrichten. Der Kunde hält den Trainer hinsichtlich dieser Kosten schad- und klaglos.

    1. Terminvereinbarung von Leistungen
      • Die Erbringung der Leistungen erfolgt grundsätzlich in einem Fitnessstudio (Vertragsstudio des Trainers). Nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Trainer und dem Kunden kann auch ein anderes Fitnessstudio oder andere passende Örtlichkeit gewählt werden.
      • Der Konsultationstermin dauert 45 Minuten. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Art und Inhalt der Trainingseinheit(en) werden zwischen dem Trainer und dem Kunden individuell vereinbart.
      • Die terminliche Festlegung des Konsultationstermins sowie einer bzw mehrerer Trainingseinheit(en) erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zwischen dem Trainer und dem Kunden. Eine solche terminliche Vereinbarung (mündlich oder schriftlich) für eine Leistungserbringung des Trainers ist verbindlich und fix.
      • Erfolgt eine begründete Absage (Krankheit, längere dauernde Verhinderung) einer oder mehrerer vertraglich vereinbarter Leistung(en) mehr als 24 Stunden vor der Erbringung dieser Leistung(en), findet die Leistungserbringung seitens des Trainers zum ursprünglich vereinbarten Termin nicht statt. Die Vertragsparteien vereinbaren einen neuen Termin. Der Kunde kann keinen Anspruch auf die Rückerstattung seines Entgelts.
      • Erfolgt die Absage einer terminlichen Vereinbarung durch den Kunden nicht rechtzeitig oder erscheint der Kunde – aus welchem Grund auch immer – nicht, ist diese Leistung seitens des Kunden konsumiert. Der Kunde hat weder Anspruch auf einen Ersatztermin noch auf die Rückerstattung seines Entgelts.
      • Ein Abbruch des Trainings vor Ablauf der Trainingseinheit durch den Kunden hat den vollständigen Verbrauch der Trainingseinheit zur Folge. Die vertraglich vereinbarte Leistung ist vollständig erbracht. Es erfolgt weder eine Zeitgutschrift für eine weitere Trainingseinheit noch eine teilweise Rückerstattung des entrichteten Honorars. Dies gilt auch für den Konsultationstermin.
      • Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin zur Leistungserbringung verspätet, verkürzt sich die verbleibende Zeit für die Leistungserbringung entsprechend. Es erfolgt weder eine Zeitgutschrift für eine weitere Trainingseinheit noch eine teilweise Rückerstattung des entrichteten Honorars.
      • Erscheint der Trainer zu einem vereinbarten Termin verspätet, kommt es zur vertraglich vereinbarten Leistungserbringung in vollem Umfang und verschiebt sich das Ende der Leistungserbringung entsprechend.
      • Sollte der Trainer einen fix vereinbarten Termin wegen Krankheit, Unfall oder sonstiger (kurzfristiger) Verhinderung nicht abhalten können, wird diese Leistung nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden zu einem anderen Termin nachgeholt. Der Trainer kann in einem solchen Fall auch einer Rückzahlung des bereits entrichteten Honorars zustimmen. Auf eine solche Rückerstattung hat der Kunde keinen Anspruch. Ein darüberhinausgehender Ersatzanspruch steht dem Kunden jedenfalls nicht zu.
      • Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Vertrages seitens des Kunden zu konsumieren, ansonsten sie ersatzlos verfallen.

    2. Persönliche Eignung, gesundheitliche Voraussetzungen und Sporttauglichkeit
      • Im Rahmen des Konsultationsgespräches werden insbesondere die Gesundheitsdaten des Kunden erfasst sowie sämtliche Angaben des Kunden über seine körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen aufgenommen. Der Trainer erhebt mittels eines Fragebogens und den wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben des Kunden seinen aktuellen Status der körperlichen Konstitution.
      • Findet kein Konsultationstermin statt, ist der Kunde dennoch verpflichtet, dem Trainer insbesondere mittels eines Fragebogens wahrheitsgemäß und vollständig über seine aktuelle körperliche Konstitution zu informieren.
      • Der Kunde hat den Trainer über seine möglichen gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen unaufgefordert sowie umfassend und wahrheitsgemäß zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, erforderlichenfalls eine ärztliche Genehmigung für die Inanspruchnahme und Durchführung der Trainingseinheit(en) einzuholen.
      • Treten während einer Trainingseinheit unerwartet und plötzlich Gesundheits- und / oder Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, usw.) auf, ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. Der Trainer kann die Trainingseinheit in diesem Fall unverzüglich und begründet abbrechen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückerstattung eines (Teil)Betrages des Honorars.
      • Der Kunde verpflichtet sich, alle Änderungen seines Gesundheitszustandes dem Trainer sofort mitzuteilen. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, sich in regelmäßigen Abständen erforderlichenfalls auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
      • Der Trainer sagt zu, sämtliche Informationen über den Gesundheitszustand und die körperlichen Voraussetzungen des Kunden sorgfältig zu behandeln und diese nicht an dritte Personen weiterzugeben.

    3. Haftung
      • Die Teilnahme des Kunden an jeder Trainingseinheit erfolgt auf eigene Verantwortung, eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Trainer grundsätzlich weder für Sach- noch Personenschäden eine Haftung übernimmt oder zu übernehmen hat. Für Personenschäden haftet der Trainer ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
      • Dem Kunden wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände während des Trainings mitzubringen bzw mit sich zu führen. Der Trainer übernimmt keine Bewachungs- und/oder Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte oder mitgeführte Gegenstände des Kunden.
      • Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine Haftung des Trainers für eine mögliche Nichterreichung eines vom Kunden mit dem Vertragsabschluss erfolgten Zwecks oder Motivs. Auch im Fall des Nichtbeachtens von Anweisungen und Hinweisen des Trainers durch den Kunden ist eine Haftung des Trainers ausdrücklich ausgeschlossen.

    4. Versicherungsschutz
    Der Trainer verfügt über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Kunde eigenverantwortlich und selbstständig um den Abschluss einer gewünschten Unfallversicherung zu kümmern hat.

    1. Gegenseitige Geheimhaltungspflichten
      • Der Trainer hat über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Leistungspflicht bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
      • Der Kunde verpflichtet sich, über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers – auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus – Stillschweigen zu bewahren.
      • Die Vertragsparteien verpflichten sich, weder irgendwelche Informationen betreffend des Vertragsverhältnisses noch die zwischen den Vertragsparteien geführte persönliche Korrespondenz (mündlich oder schriftlich), vor, während sowie nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses im Sinne des Datenschutzes insbesondere in Foren, Medien oder sozialen Netzwerken öffentlich zu machen.

    2. Zustimmung Datenverarbeitung
      • Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung durch den Trainer ausdrücklich zu.
      • Der Kunde stimmt zu, dass alle seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt verarbeitet werden.

    1. Schlussbestimmungen
      • Der Kunde verpflichtet sich, mit der Hausordnung des Vertragsstudios des Trainers bzw eines anderen Fitnessstudios, in dem die Leistungserbringung des Trainers erfolgt, vertraut zu machen, diese zu kennen und einzuhalten.
      • Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
      • Sollte einer der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden bzw undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem Vertragszweck sowie dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Ersatzregelung getroffen. Dies gilt auch für den einer Vertragslücke.